Deckhengste


Deckbedingungen 2024

Allgemeines

Die Decksaison beginnt Anfang März und endet Mitte Juli 2024

Champ de Luxe und Dragostea Din Tei stehen 2022 bundesweit über Frischsamen zur Verfügung, Don't Worry Be Happy ausschließlich über NATIV-Besamung.

Der Samenversand kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn uns korrekte Stuten- und Besitzerdaten vorliegen, sowie das Deckgeld zzgl. Nebenkosten bezahlt wurde. Die Zahlung sollte daher vorab per Überweisung erfolgen.

Zur Übertragung der benötigten Daten verwenden Sie bitte unser Formular >>.
HINWEIS: Die Angaben im Formular dienen ausschließlich zur korrekten Datenübertragung und ist KEINE verbindliche Samenanforderung. Als Versanddatum geben Sie bitte ein cirka Datum ein.

Decktaxen und Rabatte

Die Decktaxe beträgt pro Hengst EUR 480,--.

Für Staatsprämienstuten und Bestandskunden reduziert sich dien Decktaxe um EUR 50,--.

TOP-ANGEBOT für Züchter mit mehreren Stuten:
Für die 2. Stute erhalten Sie EUR 100,-- Rabatt.
Für die 3. Stute erhalten Sie EUR 150,-- Rabatt!

Samenanforderung und Samenversand

Ihr Tierarzt wird bei der Follikelkontrolle feststellen, zu welchem Termin Sie Samen benötigen.

Ihre Samenanforderung erbitten wir telefonisch (Deckstation Rasch - Tel: 0179-6976700 oder 05045-8064) Montags bis Freitags von 8.00 bis 10.00 Uhr, wenn der Samenversand noch am selben Tag erfolgen soll.

Bitte unbedingt beachten: Sollten Sie Samen am Wochenende (Samstags o. Sonntags) benötigen, muss die Anforderung bereits am Freitag bis 10.00 Uhr erfolgen.

Es besteht auch die Möglichkeit Samen nach telefonischer Terminabsprache abzuholen.

Der Samenversand geht zu Lasten des Züchters und beträgt z. Zt. EUR 40,--. Wir versenden mit NOX-Nachtexpress. Samstag, Sonntag und an Feiertagen versenden wir keinen Samen. Eine Abholung ist an diesen Tagen aber möglich.

Die Samen-Versandboxen sind innerhalb von 10 Tagen an die Deckstation zurückzusenden, andernfalls werden diese mit einem Betrag in Höhe von EUR 30,-- gesondert in Rechnung gestellt.

Der Hengsthalter haftet nicht für Fehler und Versäumnisse des Transportunternehmens.

Auf Züchterseite sind nur Tierärzte, Besamungstechniker oder Eigenbestandsbesamer berechtigt, die Besamung vorzunehmen. Der Hengsthalter haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse der Besamungsfachleute.  

Sonstiges

Sollte eine Stute nach der 2. Rosse nicht tragend geworden sein, ist dem Hengsthalter eine aktuelle Tupferprobe vorzulegen, sonst erfolgt kein weiterer Samenversand.

Für Stuten, die in der Decksaison 2023 nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird in der Saison 2024 das halbe gezahlte Deckgeld aus 2023 angerechnet.

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden oder die betreffende Stute kann in der folgenden Saison "Deckgeldfrei" besamt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Steht ein Hengst bei einer Nachbedeckung im Folgejahr nicht zur Verfügung, so muss der Stuteneigentümer auf einen anderen Hengst der Station ausweichen. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Mit der Samenanforderung werden die Geschäftsbedingungen der Deckstation Rasch verbindlich anerkannt.  

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Hengsthalters. Für sämtliche gegenwärtige und künftige Geschäftsverbindungen ist der Gerichtsstand Sitz des Hengsthalters.